Sich neu organisieren- Pflegende Angehörige entlasten sich

 

Sich neu organisieren- pflegende Angehörige entlasten sich

 

 

Hoffnung machen neue Angebote zur Unterstützung im Alltag

 

 

Die Betreuung und Begleitung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, vor allem mit Demenz, ist eine 24 Stunden Aufgabe, der auf Dauer niemand allein gewachsen ist. Deshalb ist es wichtig, Hilfe und Unterstützung zu bekommen und auch anzunehmen. Entlastung der pflegenden Angehörigen, freie Stunden und Tage, Erholung und Gespräche mit anderen Menschen sind notwendig für sie, um diese Aufgabe zu bewältigen. Es ist kein Egoismus, an sich selbst zu denken, sondern Voraussetzung dafür, den Belastungen gewachsen zu sein.

 

 

Die Pflegekasse gewährt allen hilf- und pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1- 5 einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125€. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann nach dem Kostenerstattungsprinzip zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung von Pflegenden eingesetzt werden. Darüber hinaus können hilfs- und pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auf Antrag 40% ihres Sachleistungsbetrages zur Finanzierung dieser Angebote verwenden ( §45 a Abs. 4 SGB XI).

 

 

Neben diesen monatlichen Beträgen kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung (max. 40%) für Begleitung und Entlastung genutzt werden. Das heißt, dass deutlich mehr Geld für die Unterstützung zu Hause zur Verfügung steht.

 

Wenn Sie Näheres erfahren möchten und sich für die Leistungen von „Vita Flos“  interessieren, melden Sie sich gerne bei uns.