Ab Pflegegrad 1, können unsere Leistungen mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet werden.
Durch eine von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung, können wir dies für Sie übernehmen.
Private Inanspruchnahme unserer Leistungen:
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus auch von Ihnen übernommen und abgerechnet werden.
Eine Inanspruchnahme kann so auch gänzlich ohne zuerkannten Pflegegrad in Anspruch genommen werden.