Abrechnungsmöglichkeiten

Ab Pflegegrad 1, können unsere Leistungen mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet werden.

Durch eine von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung, können wir dies für Sie übernehmen. 

 

Private Inanspruchnahme unserer Leistungen:

Selbstverständlich können unsere Leistungen auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus auch von Ihnen übernommen und abgerechnet werden.

Eine Inanspruchnahme kann so auch gänzlich ohne zuerkannten Pflegegrad in Anspruch genommen werden. 

Private Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen, können steuerlich geltend gemacht werden.